Neues Online-Formular für Anfragen/Anträge an die Gemeindeverwaltung Lohra
Stellenausschreibung Betriebshof
Gemeinde Lohra
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Stellenausschreibung
Im Betriebshof der Gemeinde Lohra ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche) mit einer/einem qualifizierten Betriebshofmitarbeiter/in (m/w/d) zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD – VKA).
Ihre Aufgaben:
· Wartung, Reparatur und Instandhaltung kommunaler Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zur Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit sowie zur Verlängerung der Lebensdauer
· Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und Inspektionen
· Sichere Bedienung kommunaler Fahrzeuge und Gerätschaften
· Mitarbeit in allen Tätigkeitsbereichen des Betriebshofs
Ihr Profil:
· Abgeschlossene Berufsausbildung als Kfz-Mechatroniker/in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/in oder eine vergleichbare Qualifikation, idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung
· Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an erforderlichen Schulungen und Lehrgängen
· Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Wochenenden (z. B. Winterdienst-Rufbereitschaft, Hochwassereinsätze)
· Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse CE oder höherwertiger
· Hohe Motivation, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit
· Zuverlässige und teamfähige Arbeitsweise
· Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
Wir bieten:
· Eine interessante, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit mit ständig wechselnden Anforderungen
· Eigenständiges Arbeiten mit persönlichen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
· Mitarbeit in einem aufgeschlossenen Team
· Attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD – VKA), zzgl. betrieblicher Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen
· Bei Vorliegen der Voraussetzungen leistungsorientierte Vergütung
· Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
· Bikeleasing bzw. Jobrad
· Kostenlose Parkmöglichkeiten
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Gemeinde Lohra fördert das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Soweit Sie ehrenamtlich in einer Freiwilligen Feuerwehr tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 04.03.2026.
Ihre ausführliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra
Fachdienst 1 – Personal
Heinrich-Naumann-Weg 2
35102 Lohra
Oder per E-Mail: info@lohra.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Personalamtes, Herrn Lars Plitt, Tel. 06462/2007-13, E-Mail: lars.plitt@lohra.de.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
