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Beteiligungsverfahren Bauamt

 

- Bebauungsplan „Auf dem Lohn“ im Ortsteil Altenvers -

 

- Änderung des Flächennutzungsplans -

 

 

- Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB –

 

- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB –

- Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe –

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 30.06.2022 gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Lohn“ im Ortsteil Altenvers durchzuführen. Parallel hierzu ist für den Planbereich der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Beschlüsse zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient vorwiegend der Deckung des örtlichen Bedarfs für gewerblich nutzbare Bauflächen.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt am südlichen Ortsrand von Altenvers und ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Er umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Altenvers: In Flur 3: Flurstück 3/10, 3/12, 3/13, 6/2, 8/2 und 8/3 jeweils vollständig sowie Flurstück 7/4 und 120 jeweils teilweise. In Flur 2: Flurstück 116/47 teilweise.

 

Bauleitplanung Auf dem Lohn Bild 1Bauleitplanung Auf dem Lohn Bild 2

 

  

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Dienstag, den 4. Oktober 2022 bis einschließlich Freitag, den 21. Oktober 2022

 

in der Gemeindeverwaltung Lohra, Bauverwaltung, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen auch telefonisch oder per email unter den nachstehenden Kontaktdaten Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

 

Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Montag:                           08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Dienstag:                         14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Mittwoch:                         geschlossen

Donnerstag:                     08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Freitag:                            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Lohra unter https://www.Lohra.de (Menüpunkt Verwaltung und Service / Gemeindeverwaltung / Beteiligungsverfahren Bauamt) während der genannten Frist eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Hinweise zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise:

Aufgrund der Corona-Krise ist eine Einsichtnahme im Rathaus bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit von der Einsichtnahme über das Internet Gebrauch zu machen oder sich die Unterlagen per email zuschicken zu lassen und die Stellungnahmen schriftlich per Post oder per E-Mail zu übermitteln. Stellungnahmen können auch telefonisch zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 06462/2007-20 (Frau Roos)

E-Mail: sandra.roos@lohra.de

 

 

Sonstiges

Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

 

Lohra, den 28.09.2022

 

Gez. Wolny, 1. Beigeordnete

 

BBPL Auf dem Lohn, Begründung

BBPL Auf dem Lohn, Planzeichnung

FNP Auf dem Lohn, Planzeichnung

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