Neues Online-Formular für Anfragen/Anträge an die Gemeindeverwaltung Lohra
Kindertagesstätten-Wie funktioniert Kindergarten in Lohra
In Deutschland haben Eltern seit dem 01. August 2013 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
In der Gemeinde Lohra gibt es vier Kindertagesstätten, die eine Ganztagsbetreuung mit oder ohne Mittagessen anbieten. Dazu gibt es einen Waldkindergarten, der eine Betreuung von 8.00
bis 14.00 Uhr ohne Mittagessen bietet. Drei verschiedene zeitlich begrenzte Betreuungsmodule stehen zur Verfügung, wobei das erste Modul mit einem Umfang von 6 Stunden für die Eltern kostenlos ist. Für die beiden anderen Module werden Kindergartengebühren erhoben.
Die Gemeinde Lohra hat die Trägerschaft für diese Einrichtungen an freie Träger übergeben und Betriebsverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen wurden u.a. die Eigentumsverhältnisse, die Übernahme der Betriebskosten sowie grundsätzliche Regelungen für den Betrieb vereinbart.
Die Kinder können über das Portal "Little bird" angemeldet werden. Ausnahme hier ist der Waldkindergarten – hier erfolgt die Anmeldung direkt in der Einrichtung.
Vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres am 01. August werden Anmeldungen bis zum 01. November des Vorjahres angenommen. Selbstverständlich können auch Anmeldungen für das laufende Kindergartenjahr nach diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden, dies setzt jedoch voraus, dass freie Plätze zur Verfügung stehen.
Entscheidend für die Anmeldung und die Vergabe der Plätze ist nicht das Eingangsdatum der Anmeldung, sondern das Alter des Kindes. Ebenfalls werden Geschwisterkinder berücksichtigt und natürlich auch gerne der Einrichtungs- und Terminwunsch. Für die Vergabe der Kita-Plätze sind die jeweiligen Träger zuständig und eigenverantwortlich.
Nach dem Stichtag 01. November findet ein Gespräch zwischen der Gemeindeverwaltung und den Trägern der Einrichtungen statt. Im Vorfeld haben die Träger die jeweiligen Anmeldungen
gesichtet und die Plätze für die Kinder entsprechend vorgesehen. Das Abstimmungsgespräch ist besonders dann wichtig, wenn die Kinder für mehrere Einrichtungen angemeldet wurden. Nicht immer können die Wünsche der Eltern auf einen bestimmten Aufnahmetermin oder eine bestimmte Einrichtung erfüllt werden.
Hat der Abstimmungstermin stattgefunden und alles wurde geklärt, werden durch die Träger der Einrichtungen die Platzzusagen ab 01. Dezember an die Eltern verschickt und die Rückmeldungen abgewartet. Sind die Rückmeldungen erfolgt und der Platz wird durch die Eltern zugesagt, wird ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung geschlossen. Diese Verträge sind privatrechtlicher Natur und stellen eine Annahmeerklärung der Plätze durch die Eltern dar.
Im Idealfall kann allen Kindern ab dem 1. Lebensjahr ein Platz in der gewünschten Einrichtung zum gewünschten Aufnahmetermin angeboten und der Rechtsanspruch erfüllt werden. Leider ist der Idealfall nicht in jedem Jahr möglich und alle Wünsche erfüllbar. Gemeinsame Aufgabe von Gemeinde und Trägern ist jedoch, jedem Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte in der Großgemeinde Lohra zur Verfügung zu stellen.
Stand: 21.10.2024