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Amtliche Bekanntmachungen


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohra

 

 

Interessenbekundungsverfahren zu einer Pachtfläche der Gemeinde Lohra in der Gemarkung Lohra

 

Die zu verpachtende Fläche befindet sich in der Gemarkung Lohra.

Folgende Fläche soll langfristig, mindestens für 10 Jahre verpachtet werden:

Flur 24                       Flurstück 95              795 qm           Ackerland

 

Bodenschätzung:

457 qm Ackerland, Bodenzahl 69

338 qm Ackerland, Bodenzahl 38

 

Festgelegte Höhe des Pachtzinses: 39,75 € jährlich, zahlbar zum 01.03. eines Pachtjahres

 

 

Gemarkung Lohra Flur 24, Flurstück 95

 

Lage (Gemarkungsgrenze zu Mornshausen):

 


 

 

Abgabe einer Bewerbung um das Pachtland:

 

Bitte machen Sie sich mit der Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der Gemeinde Lohra vertraut, diese finden Sie auf unserer Homepage:

index_main.php?unid=2663&websiteid=m4

und reichen Sie den dort befindlichen Informations-/Bewerbungsbogen ausgefüllt schriftlich oder digital bei der Gemeindeverwaltung Lohra ein.

Der Informations-/Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 25.05.2023 um 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Lohra eingegangen sein.

Zu spät eingereichte Bögen werden nicht berücksichtigt.

 

Auswertung der Informations-/Bewerbungsbögen

 

Die eingegangenen Informations-/Bewerbungsbögen werden sorgfältig ausgewertet. Eine Kontaktaufnahme mit Interessenten/Bewerbern (m./w./d.) erfolgt nur, wenn dies zur Klärung von Fragen erforderlich ist.  

 

Danach werden die Bögen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Entscheidung werden die Interessenten/Bewerber (m./w./d.) benachrichtigt.

Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Lohra abgeleitet werden.

Sollten keine Bögen eingehen, wird das Verfahren aufgehoben.

 

Auskünfte

Ausschreibende Stelle:

Gemeinde Lohra

Bauamt

Heinrich-Naumann-Weg 2

35102 Lohra

 

Auskünfte werden bis zum 24.05.2023 wie folgt erteilt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag  in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                                                        in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag                                                    in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr

 

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Frau Roos

Tel.:                 06462/2007-20

E-Mail:             sandra.roos@lohra.de

 

 

 

 

Lohra, den 27.04.2023

Gez. Karina Schlemper-Latzel, Bürgermeisterin

 

 

 

 


 

Interessenbekundungsverfahren zu einer Pachtfläche der
Gemeinde Lohra in der Gemarkung Lohra

 

Die zu verpachtende Fläche befindet sich in der Gemarkung Lohra. Der derzeitige
Pachtvertrag endete zum 31.12.2022.
Folgende Fläche soll langfristig, mindestens für 10 Jahre verpachtet werden:
Flur 5 Flurstück 558 2.088 qm Grünland

 

Bodenschätzung:
1.495 qm Grünland, Bodenzahl 64
593 qm Grünland, Bodenzahl 60

 

Festgelegte Höhe des Pachtzinses: 39,37 € jährlich, zahlbar zum 01.03. eines
Pachtjahres

 

 
Verpachtung 1
Gemarkung Lohra Flur 5, Flurstück 558
 


Lage (Gemarkungsgrenze zu Damm):

 Verpachtung 2

 

 

 
Abgabe einer Bewerbung um das Pachtland:
Bitte machen Sie sich mit der Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem
Pachtland der Gemeinde Lohra vertraut, diese finden Sie auf unserer Homepage:
index_main.php?unid=2663&websiteid=m4
und reichen Sie den dort befindlichen Informations-/Bewerbungsbogen ausgefüllt
schriftlich oder digital bei der Gemeindeverwaltung Lohra ein.
Der Informations-/Bewerbungsbogen muss spätestens bis zum 23.05.2023 um 15:00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung Lohra eingegangen sein.
Zu spät eingereichte Bögen werden nicht berücksichtigt.

 

Auswertung der Informations-/Bewerbungsbögen
Die eingegangenen Informations-/Bewerbungsbögen werden sorgfältig ausgewertet. Eine
Kontaktaufnahme mit Interessenten/Bewerbern (m./w./d.) erfolgt nur, wenn dies zur Klärung
von Fragen erforderlich ist.


 

Danach werden die Bögen dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Entscheidung werden die Interessenten/Bewerber (m./w./d.) benachrichtigt.
Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die
Gemeinde Lohra abgeleitet werden.
Sollten keine Bögen eingehen, wird das Verfahren aufgehoben.
 
Auskünfte
Ausschreibende Stelle:
Gemeinde Lohra
Bauamt
Heinrich-Naumann-Weg 2
35102 Lohra

 

Auskünfte werden bis zum 22.05.2023 wie folgt erteilt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr

 

Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Roos
Tel.: 06462/2007-20
E-Mail: sandra.roos@lohra.de

 

 Lohra, den 20.04.2023
Gez. Karina Schlemper-Latzel, Bürgermeisterin
 

 

 

 

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