Neues Online-Formular für Anfragen/Anträge an die Gemeindeverwaltung Lohra
Stellenausschreibung-Mitarbeiter*in Betriebshof (m/w/d)
Gemeinde Lohra im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Lohra möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eine/r/s qualifizierten
Mitarbeiters*in Betriebshof (m/w/d)
in Vollzeit (39 Std./Wo.)
besetzen.
Die Stelle ist unbefristet und ist bei dem Betriebshof der Gemeinde Lohra angesiedelt. Dem Team des Betriebshofs gehören aktuell 8 Beschäftigte an. Der Betriebshof ist u.a. zuständig für die Pflege und Gestaltung der kommunalen Wege, Plätze, Grünflächen, Friedhofs- und Sportanlagen.
Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:
- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen
- Pflege der öffentlichen Grünflächen (Straßenbegleitgrün mit Handmähern, Aufsitzmähern und Freischneidern pflegen, Wildkrautentfernung, Heckenschnitt, Bewässerung, Pflanzungen von Gehölzen, Abmulchen von Pflanzflächen)
- Baumpflegearbeiten (Entastungen, Fällarbeiten, Durchforstungen)
- Pflege von Spielplätzen und Grünflächen auf Friedhöfen
- Arbeiten in der Gewässerunterhaltung
- Pflasterarbeiten
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Garten- und Landschaftsbauer/in (m/w/d), nach Möglichkeit mehrjährige Erfahrung in diesen Bereichen
- Bereitschaft für Arbeiten mit technischen Geräten (Aufsatzmäher, Motorsense, Motorsäge, Bagger, Gabelstapler, Traktor)
- Bereitschaft zum Besuch von erforderlichen Lehrgängen
- Bereitschaft für die Übernahme von Arbeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und an Wochenenden (Winterdienst-Rufbereitschaft, Hochwasser, etc.)
- Führerschein mindestens Klasse BE, besser CE oder höherwertig
- Bereitschaft mindestens Führerschein Klasse CE zu erlangen
- erfolgreicher Abschluss eines Motorsägen-Lehrgangs bzw. Bereitschaft, einen solchen Kurs zu belegen
- hohe Motivation, Engagement, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten
Wir bieten:
- einen sicheren Arbeitsplatz
- eine interessante, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit mit ständig wechselnden Anforderungen
- planungssichere Vergütung nach TVöD-VKA, Entgeltgruppe 5 TVöD
- tariflichen Urlaub von 30 Tagen pro Jahr
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (vL)
- Bikeleasing bzw. Jobrad
- bei entsprechender Voraussetzung leistungsorientierte Vergütung
- Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Gemeinde Lohra fördert das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr.
Interessenten richten bitte ihre ausführliche und aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 01.11.2023 an
Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra
Fachdienst 1 - Personal
Heinrich-Naumann-Weg 2
35102 Lohra
E-Mail: info@lohra.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Personalamtes, Herrn Lars Plitt, Tel. 06462/2007-13, E-Mail: lars.plitt@lohra.de
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht ersetzt.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).