Neues Online-Formular für Anfragen/Anträge an die Gemeindeverwaltung Lohra
Aufstellung des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)-„Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung“
Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm
Aufstellung des Bebauungsplans
mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
„Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung“
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 24.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige betriebliche Entwicklung der Fa. Lather.
Die Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im 2-stufigen Regelverfahren inkl. Umweltprüfung aufzustellen.
Die gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans (sog. „Parallelverfahren“).
Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von ca. 3,6 ha, liegt nordöstlich der bebauten Siedlungslage des Ortsteils Damm und umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Damm:
Flur:
Flurstücke:
4
24, 25, 27/1, 28, 29, 30, 31, 32/1, 95/2 (tw.), 95/3, 97/1 (tw.), 101
Die räumliche Lage und die Grenzen der räumlichen Teil-Geltungsbereiche sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom
Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 11.04.2025
im Internet unter der Adresse: www.lohra.de/Verwaltung&Service/Aktuelles/Beteiligungsverfahren Bauamt
sowie über das zentrale Internetportal des Landes:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden:
Montags, Mittwochs: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstags: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstags: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitags: ausschließlich nach Terminvereinbarung
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
Bauamt@Lohra.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06462 / 2007-0), mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung
(Planteil, genordet, unmaßstäblich)
Lohra, den 06.03.2025
gez. Schlemper-Latzel, Bürgermeisterin